EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt

Der Vorschlag befasst sich neben Problematiken wie häuslicher Gewalt, Cybergewalt, Cyber-Stalking, Cyber-Belästigung und der Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet auch mit Gewalt, mit der Frauen am Arbeitsplatz konfrontiert werden, wie etwa sexueller Belästigung.

Daher beinhaltet der Richtlinienvorschlag auch Maßnahmen, die aus Arbeitgebersicht relevant sind, inkl. der EU-weiten Definition von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Unterstützung der Opfer (Einrichtung externer Beratungsstellen) ergreifen sollen. Weiterhin schlägt der Bericht präventive Maßnahmen wie z.B. die Schulung von Aufsichtspersonen am Arbeitsplatz vor.  

Die Notwendigkeit, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen, wurde in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen als eine der Hauptprioritäten der Kommission angekündigt und ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2020-2025. Die EU-Kommission geht davon aus, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der gesamten EU weit verbreitet sind und schätzungsweise eine von zwei Frauen sexuelle Belästigung erlebt hat.

Den Richtlinienvorschlag finden Sie hier.