Durchführungsbericht zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

 In dem Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie in den Mitgliedstaaten größtenteils umgesetzt wurde. Somit arbeiten die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU nach den in der Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben Regelungen. Außerdem wird festgestellt, dass die nationalen Vorgaben in vielen Mitgliedstaaten über die in der Richtline festgelegten Mindeststandards hinausgehen.

U.a. enthält der Durchführungsbericht eine Mitteilung zu Auslegungsfragen zur umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Arbeitszeitrichtlinie. Diese Mitteilung soll Klarheit bei der Auslegung der Richtlinie bieten; sie ist jedoch in keiner Weise bindend, da die rechtssichere Auslegung nur über den EuGH erfolgen kann.

 Den Bericht der EU-Kommission finden Sie hier.