EU-Kommission legt Entwurf zu Europäischen Betriebsräten vor

Die Revision geht zurück auf einen legislativen Initiativbericht des Europäischen Parlaments. Eine sich daran anschließende Sozialpartnerverhandlung war wegen des Vetos des europäischen Gewerkschaftsbunds gescheitert.

Ziel der Kommission ist, über eine aussagekräftige Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu wichtigen Unternehmensentscheidungen Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen. Dies könne z.B. den grünen oder digitalen Wandel vorantreiben oder die Einführung neuer Technologien befördern.

Zu den Kernneuerungen des Vorschlags gehören u.a.:

  • Gleiche Rechte für Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen, die in der EU agieren, für das Beantragen eines neuen EBRs: Derzeitig geltende Ausnahmen werden gestrichen, so dass Arbeitnehmer mit bereits bestehenden Vereinbarungen die Einsetzung eines EBR beantragen können.
  • Neudefinition des Begriffs transnational: Es soll sichergestellt werden, dass die EBR die Arbeit der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ergänzen und sich nicht mit ihnen überschneiden.
  • Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen müssen rechtzeitig und auf sinnvolle Weise zu den sie betreffenden Fragen angehört werden: EBR-Mitglieder sollten eine begründete Antwort der Unternehmensleitung auf ihre Einschätzung erhalten, bevor Entscheidungen zu länderübergreifenden Angelegenheiten getroffen werden.

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