Erste Sozialpartnerkonsultation zu Telework/Recht auf Nichterreichbarkeit
3.149.25.117Am 30. April 2024 hat die Europäische Kommission die erste Phase der zweistufigen Konsultation der europäischen Sozialpartner zu möglichen Maßnahmen auf EU-Ebene zu sog. Telework und dem Recht auf Nichterreichbarkeit eingeleitet.
Nachdem das EU-Parlament im Januar 2021 einen legislativen Initiativbericht zum „Recht auf Nichterreichbarkeit“ verabschiedet hat, wurde die EU-Kommission beauftragt, eine Richtlinie über ein Recht auf Nichterreichbarkeit zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Verfahrens hatten die europäischen Sozialpartner sich geeinigt, Verhandlungen über einen möglichen Text zu einer Vereinbarung zu Telework einzuleiten. Leider sind die Verhandlungen gegen Ende des Jahres 2023 als gescheitert erklärt worden, weshalb die EU-Kommission nun den Prozess der Sozialpartnerkonsultation zu diesem Dossier angestoßen hat.
Die EU-Kommission erklärt im Konsultationsdokument, dass die Telearbeit zwar flexible Arbeitsregelungen ermöglichen würde – gleichzeitig gäbe aber viele ungeklärte Fragen, was die Rechte von Arbeitnehmern in einer vermehrt digitalen Arbeitswelt anging. Hier nennt sie die Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - vor allen, das Risiko von einer „Always-on“-Arbeitskultur.
Eine von der EU-Kommission angestrebte EU-Initiative sollte ein Recht auf Nichterreichbarkeit einführen und angemessene Arbeitsbedingungen im Bereich der Telearbeit garantieren. In ihrem Konsultationsdokument zeigt die Kommission verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf, wie z.B. die Schaffung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit, die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen sowie der Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Telearbeitsplatz und der Umgang mit kollektiven Informations- und Konsultationsrechten.
Aus dem Prozess der Sozialpartnerkonsultation könnten mögliche nicht-legislative Initiativen (wie etwa eine Mitteilung oder Empfehlung) oder legislative Maßnahmen (Richtlinie) oder eine Kombination aus beidem resultieren.
Nach einer Fristverlängerung haben die Sozialpartner nun bis zum 25. Juni Zeit, sich zu der ersten Phase der Sozialpartnerkonsultation zu äußern. Weitere Informationen finden Sie hier (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_1363).