Europäischer Rat legt Allgemeine Ausrichtung zur Praktikumsrichtlinie fest
216.73.216.188Am 19. Juni 2025 hat der Rat der EU seine Allgemeine Ausrichtung zur EU-Praktikumsrichtlinie beschlossen. Ziel der Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen von Praktikanten und Praktikantinnen zu verbessern und Scheinpraktika zu unterbinden.
Der vom Rat beschlossene Text bringt einige wichtige Änderungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag mit sich. Der Anwendungsbereich soll zwei Stränge beinhalten: Erstens soll die Richtlinie sich auf Praktikanten beziehen, die in einem Arbeitsverhältnis im Sinne der in dem Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträge oder Gepflogenheiten stehen. Allerdings sind Praktika ausgenommen, die ein Pflichtpraktikum im Rahme eines Studiums oder Ausbildung darstellen oder im Kontext aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen erfolgen. Weiterhin soll die Richtlinie für alle Personen gelten, die ein Praktikum absolvieren, das den Merkmalen eines sog. Scheinpraktikums entspricht. Als Scheinpraktika gelten Beschäftigungen, die formal als Praktikum bezeichnet werden, inhaltlich aber einem regulären Arbeitsverhältnis entsprechen – etwa durch fehlende Lerninhalte oder Aufgaben auf dem Niveau regulärer Beschäftigter. Die Mitgliedstaaten sollen zum Zweck der Einstufung klare Kriterien festlegen. Arbeitgeber sollen künftig auch verpflichtet sein, auf Anforderung der Behörden Informationen bereitzustellen, um mögliche Scheinpraktika prüfen zu können. Was die Durchsetzung betrifft, so sieht der Rat vor, dass die Umsetzung im Einklang mit bestehender nationaler Praxis erfolgen soll. Das bedeutet: Es wird kein einheitliches Kontroll- oder Sanktionssystem auf EU-Ebene festgeschrieben. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten bestehende Mechanismen nutzen und ggf. anpassen.