Vorläufige Einigung über EU-Talentpool erzielt

Der finale Rechtstext liegt noch nicht vor und muss offiziell von beiden Institutionen bestätigt werden. Die folgenden Kernaspekte des Texts sind allerdings bekannt:

  • Für Mitgliedstaaten ist die Teilnahme am EU-Talentpool freiwillig.
  • Offen für Arbeitgeber, Zeitarbeitsagenturen und andere Arbeitsvermittler.
  • Im Zuge der Beteiligung am Talentpool steht Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen, beschleunigte Einwanderungsverfahren für Jobsuchende anzubieten.
  • Ein über den Talentpool erfolgreich gefundenes Matching bedeutet nicht automatisch die Erteilung eines nationalen Arbeitsvisums; es wird jedoch über die entsprechenden Verfahren und Vorgaben informiert.
  • Eine gezielte weltweite Bewerbung des Talentpools durch die EU ist vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/11/18/council-and-european-parliament-agree-to-establish-a-platform-for-non-eu-jobseekers-eu-talent-pool/