Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Zusammenfassung:
Die Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO2-Komponente ist zu hinterfragen. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Bedingungen werden ausgehebelt und es entsteht eine Doppelbelastung des Straßengüterverkehrs, der als Einnahmequelle für Investitionen in die Schiene geradestehen soll. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der ohne Zweifel notwendige Aufbau eines leistungsfähigen Schienennetzes nicht eine vom Staat über Steuern zu finanzierende Aufgabe ist oder ob sie dem Straßengüterverkehr auferlegt werden darf.
Weiterhin sind die erwarteten CO2-Einsparungen abhängig vom avisierten Hochlauf der Lkw-tauglichen Ladeinfrastruktur sowie verfügbarer Fahrzeuge. Beides muss mit besonderer Kraft angegangen werden, bevor eine Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Lkw greifen kann.
Eine CO2-basierte Maut ist zudem durch praktikable Finanzierungsmechanismen zu begleiten, die es Unternehmen (und insbesondere KMU) ermöglichen, BEV oder FCEV zu annähernder Kostenparität im Vergleich zu Dieselfahrzeugen zu erwerben.
Die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen trifft besonders die mittelständischen Handelsunternehmen, die Ihre Waren in einem begrenzten Radius ausliefern. Eine Gleichstellung mit der Ausnahme von Handwerksbetrieben ist notwendig.

Anhänge herunterladen