Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)
3.133.138.129Der HDE begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, die Befristung des Betriebs von Lang Lkw des Typs 1 zu verlängern und den Betrieb der Fahrzeuge über das Jahresende hinaus zu ermöglichen, wenngleich wir aus mehreren Gründen eine weitergehende Befristung als dem Ende des Jahres 2026 empfehlen.
Aufgrund der guten unfallfreien Erfahrungen und der ökologischen und verkehrlichen Vorteile sprechen wir uns für eine deutlich längere Nutzungsdauer aus und empfehlen zunächst die Nutzungsfreigabe bis mindestens Ende 2028. Handelsunternehmen setzen die Lang Lkw Typ 1 im Wesentlichen im Werkverkehr bzw. zwischen einzelnen Lagerstandorten ein. Weiterhin sind beauftragte Logistikdienstleister mit entsprechenden Langaufliegern im Hubverkehr unterwegs. Insgesamt ermöglichen die Verkehre daher eine vergleichsweise lange Haltungsdauer, bis Ersatzbeschaffungen nötig werden.
Im Straßengüterverkehrssektor können Lang-Lkw des Tps1 damit einen erheblichen Beitrag liefern. Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge entspricht dem konventioneller Lkw-Einheiten, eine übermäßige Beanspruchung der Straßen findet nicht statt.
Zudem kann bei annähernd gleichem Energieeinsatz eine größere Gütermenge transportiert werden, da im Konsumgüterbereich regelmäßig Güter mit größerer Masse und geringerem Gewicht transportiert werden als beispielsweise in Teilen der produzierenden Industrie. Insgesamt kann jede 10 Fahrt eines konventionellen Lkw entfallen und dadurch auch eine gewisse Entlastung beim weiterhin dramatischen Fahrermangel in der Logistikbranche erreicht werden.
Es ergeben sich folgende Vorteile für den Betrieb der Fahrzeuge, wie auch von Handelsunternehmen im täglichen Betrieb festgestellt wurde:
- 12 % Kraftstoffersparnis
- 12 % weniger CO² Emissionen
- Identische Nutzlast und keine zusätzliche Belastung des Straßennetzes
Die Verordnungsbegründung stellt auf weitere Testnotwendigkeiten ab, um den Betrieb der Fahrzeuge als sicher und unschädlich einstufen zu können. Dabei sollte u.E. auch auf die evidenten Vorteile mit Blick auf Kraftstoff- und CO2-Einsparung, Verkehrsreduktion bei gleichzeitiger Schonung des Straßennetzes sowie Beitrag im Kampf gegen den Fahrermangel eingegangen werden, um in der Gesamtschau ggf. ein ausgewogenes Urteil über eine dauerhafte Zulassung zu ermöglichen.