Ladesäulen für Elektroautos: Praktikable Vorgaben für Ausbau gefordert
18.117.106.23Hintergrund ist das EU-Verfahren zur Änderung der Gebäudeeffizienzrichtlinie. Die EU möchte damit den Handel zum Aufbau von E-Ladepunkten an jedem zehnten Parkplatz verpflichten. „Schon die bereits bestehenden Ladepunkte sind nicht ausgelastet. Es sind noch zu wenige Elektroautos auf der Straße. Für die Händler lohnt sich der Aufbau größerer Mengen an Ladesäulen deshalb nicht“, so HDE-Abteilungsleiter Lars Reimann. Der Einzelhandel sieht bei einer entsprechenden Verpflichtung allein für den Lebensmitteleinzelhandel im günstigsten Fall Kosten von über einer halben Milliarde Euro auf die Unternehmen zukommen. Denn insgesamt betreibt der Lebensmittelhandel 35.000 Märkte in Deutschland, wobei der durchschnittliche Discounter knapp 100 Parkplätze bereitstellt. Noch höher dürfte die Belastung beispielsweise im Möbelhandel ausfallen, wo Größenordnungen von 1.500 Parkplätzen pro Filiale üblich sind. Der HDE schlägt deshalb einen Kompromiss vor, der die Handelsunternehmen nicht überlastet und gleichzeitig die Möglichkeit für einen künftigen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur gibt. „Die Bundesregierung muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass bei Neubauten und Renovierungen lediglich die entsprechende Verlegung von Leerrohren Pflicht wird. So können dann bei Bedarf schnell Ladesäulen errichtet werden“, so Reimann weiter. Außerdem dürften die Regelungen nicht für bestehende Gebäude gelten und kleine Unternehmen sollten grundsätzlich ausgenommen werden. Insgesamt müsse auch für die Förderung der Elektromobilität gelten, dass alle Maßnahmen auf ihre technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft werden.