Neue Mobilitätsformen Nahversorgung/ Onlinehandel
3.144.103.20In Zukunft wird die Betrachtung einzelner Verkehrsträger aufgrund der zunehmenden Verknüpfung der Verkehre einer ganzheitlichen Betrachtung weichen. Die Kommune wird ein perfektes Erreichbarkeits-Angebot schaffen, welches eine optimale Verknüpfung anbieten kann. Dabei wird es zu völlig neuen Kooperationen von Kommune (Nahverkehr), Automobilindustrie (Car-Sharing und Serviceangebote im eigenen PKW), dem Handel und den Express- und Kurierdienstleistern (KEP) kommen. Letztere erwarten ein nahezu ungebremstes Wachstum der Transportvolumina im B2C-Verkehr (Business to Consumer). Dies wird nicht ohne Folgen für die ohnehin schon stark belastete Verkehrsinfrastruktur bleiben. Diese kann in den baulich hoch verdichteten innerstädtischen Bereichen jedoch kaum, oder gar nicht ausgebaut werden. Daher sind mit allen Beteiligten neue Wege zu finden, eine Inwertsetzung der Verkehrsinfrastruktur auch bei weiterhin steigendem Transportvolumen zu ermöglichen.
Einer der vielversprechenden Ansätze sind die sogenannten City-Hubs die in Zusammenarbeit unterschiedlicher Kommunen mit KEP-Dienstleistern momentan eingerichtet werden. Dies ist der Versuch Lieferverkehre durch Bündelung zu reduzieren. Zugleich erfolgt die Feinverteilung häufig über Pedelacs , also elektronisch unterstützter Lastenfahrräder. Diese haben gleichzeitig den wünschenswerten Effekt, dass der Schadstoffausstoß auf der letzten Meile erheblich reduziert werden kann. Die Kommunen und Städte sind daher aufgerufen, diesen Ansatz positiv zu begleichen.
Dadurch kann auch eine Verkehrsart befriedigt werden, die erst in Zukunft deutlich an Relevanz gewinnen wird: Der tageszeitunabhängige Lieferverkehr des stationären Handels, aufgrund des Kundenwunsches nach Same-Day-Delivery (auch aus den Fußgängerzonen). Der Kunde wird durch seine positiven Erfahrungen beim Online-Einkauf den kostenlosen und tagesgleichen Lieferservice des E-Commerce auch vom stationären Handel erwarten. Wieso sollte er aus „Bequemlichkeitsgründen“ den Einkauf selber nach Hause tragen, wenn der Internet-Handel ihm dies als „Service-Leistung“ abnimmt? Dies setzt jedoch die Lockerung der Lieferzeiten für den Fahrradlieferverkehr an allen 7 Wochentagen/ 24 Stunden voraus. Damit die Kommunen diese Sonderregelung für den Fahrradlieferverkehr ermöglichen können, werden bereits Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem BIEK und dem HDE geführt.
Dies soll auch der Entzerrung der Verkehre dienen. Denn die Entzerrung der gleichzeitigen Nutzung der Verkehrsinfrastruktur durch alle Nutzer (Berufspendler, Lieferverkehr, ÖPNV, etc.) bietet eine weitere Chance. Der Handel könnte beispielsweise einen Beitrag durch Nachtbelieferung leisten. Bisher scheitert die Lieferart regelmäßig an der strengen Lärmschutzverordnung. Es bieten sich zwei mögliche Szenarien zur Veränderung: Entschärfung der TA-Lärm sowie Zertifizierung von Flüster-Lkw.
Auch wenn die TA-Lärm infolge immer weiterer Ergänzungen teilweise an Praktikabilitätsgrenzen stößt, möchte der HDE prioritär den Einsatz von sog. Flüster-Lkw fördern. Diese werden bereits seit Jahren erfolgreich in den Niederlanden eingesetzt. Voraussetzung ist eine Zertifizierung dieser Lkws und des Personals. Dadurch kann der Verkehr in den Niederlanden deutlich entflochten werden, da der Lieferverkehr zu großen Teilen in der Nacht erfolgt. Nebenbei: Neben den leisen Lkws, sind auch die Hubwagen leise und die Fahrer*innen extra geschult. Zudem finden die Lärmmessungen innerhalb der Wohnungen statt und nicht, wie in Deutschland, vor der Wohnung. Das ermöglicht zudem passive Schallschutzmaßnahmen an besonders belasteten Orten. So liefert auch die TA-Lärm Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die zunehmende Verdichtung des Verkehrs. Den Kreis der zur Umsetzung dieser Lösungen erforderlichen Fachressorts verkleinert es indes nicht. Also lassen Sie uns gemeinsam als Familie der Kommunen und Händler die richtigen Maßnahmen in Angriff nehmen.