CO2-Preis darf Güterverkehr nicht überfordern

„Zwar steht der Handel klar für eine schadstoffarme Ausgestaltung des Lieferverkehrs. Er hat bereits in weiten Teilen eine moderne Lieferflotte und beteiligt sich an der Erprobung von technischen Möglichkeiten zur Schadstoffreduktion“, so Bereichsleiter Michael Reink.

Der Markt gebe jedoch bisher keine tragfähigen  und auf die Anforderungen des Handels abgestimmte Angebote her, die es dem Handel und seinen Dienstleistern ermöglichen, auf alternative Antriebe umzustellen. Daher sei der Handel bis auf weiteres noch auf die Diesel-Technologie angewiesen. „Nicht aus Überzeugung, sondern mangels Alternativen müssen wir weiterhin mit Diesel-Lkw planen“.

Zudem müsse für eine Elektrifizierung des Güterverkehrs eine ausreichend dimensionierte Ladeinfrastruktur erforderlich sein. Diese sei weder für die Elektromobilität, noch für Wasserstoff oder den Gasbetrieb kurzfristig umzusetzen. Synthetische Kraftstoffe seien allenfalls auf dem Stand einer Labor-Erprobung.

Reink: „Die CO2-Bepreisung führt im Güterverkehr derzeit nicht zu einer Lenkungswirkung. Es werden keine neuen Anreizpunkte gesetzt, da brauchbare Alterativen nicht verfügbar sind.“

Daher müsse die geplante zusätzliche CO2-Bepreisung bis auf weiteres durch eine gleichwertige Absenkung der Mautgebühren für Lkw kompensiert werden, so der HDE-Experte.