Bundesregierung beschließt neue Lkw-Mautsätze sowie neue Mautklasse

Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden die geltenden Mautsätze bei der streckenbezogenen Lkw-Maut zum 1.1.2015 geändert. Notwendig wurde die Änderung nach Vorlage eines Wegekostengutachtens der EU. Dieses hatte ergeben, dass sich die Mautsätze nicht mehr den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren und zu hoch seien. Wesentliche Ursache sei das deutlich gesunkene Zinsniveau für Investitionen. Das vorliegende Gesetz passt die Mautsätze an die Ergebnisse dieses Gutachtens an.

Für Bundesautobahnen und vierspurige, bemautete Bundesstraßen wird ein gemittelter, durchschnittlicher Mautsatz eingeführt. Die EU-Kommission hat gegen dieses Vorgehen keine Einwände erhoben. Die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw bekommen eine eigene günstigste Mautkategorie. Die Kosten der Luftverschmutzung werden in Zukunft angelastet. Insgesamt ergeben sich durch das Wegekostengutachten geringere Mautsätze als bisher.