Bundestag beschließt Einführung der Pkw-Maut

Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4455) geänderter Fassung zu.

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen Steuerentlassungsbeträge aus der Kfz-Steuer erhalten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu (18/3991) stimmte der Bundestag ebenfalls in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4448) zu.

Bei den parlamentarischen Beratungen wurde vor allem eine neue Staffelung nach ökologischen Kriterien der Kurzzeitvignetten für ausländische Halter erreicht. Diese Neustaffelung soll zu Mehreinnahmen von 13,6 Millionen Euro führen. So geht die Regierung jetzt von  Gesamteinnahmen von rund 513,6 Millionen Euro aus. Zudem wurde unter anderem die Löschfrist für die gespeicherten Nummernschilder von drei Jahre auf ein Jahr verkürzt und eine ausführliche Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen.

Strittig blieben zwischen der Koalition und der Opposition vor allem die Konformität des Gesetzentwurfs mit dem Europarecht sowie die Höhe der tatsächlichen Einnahmen.

Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw13_de_pkw_maut/366678

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen Steuerentlassungsbeträge aus der Kfz-Steuer erhalten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu (18/3991) stimmte der Bundestag ebenfalls in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4448)

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