City Maut

Dabei sehen die kommunalen Spitzenverbände eine City-Maut absolut kritisch, nicht zuletzt weil es in Deutschland kein gravierendes Stauproblem in den Innenstädten gibt. Dudenhöffer kam im Handelsblatt schnell auf den Punkt: „Wenn Stinker in Großstädten Wegezoll bezahlen, wechseln viele … auf Null-Emissions-Autos. Er sieht in der City-Maut einen Verkaufskatalysator für Elektrofahrzeuge.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie dieser „Wegezoll“ tatsächlich wirkt: Die Autobauer werden von der EU verpflichtet die Emissionen bei Ihren Flotten zu senken. Da jedoch gerade die deutschen Autobauer einen großen Teil ihrer Flotten im PS-starken sowie emissionsstarken Segment verkaufen, ist die Einhaltung dieser Grenzwerte ein Problem. Eine Lösung stellen die sogenannten „Supercredits“ für verbrauchsarme Wagen dar: Je mehr Fahrzeuge mit null Emissionen verkauft werden, desto eher können die deutschen Automobilhersteller unter den strengeren EU-Normen für die herkömmliche Fahrzeugflotte bleiben. Hier kommt die Elektromobilität ins Spiel. Da bislang die Preise für diese Elektrofahrzeuge wenig marktfähig sind, bedürfen sie weiterer Verkaufsargumente. Dabei könnte die City-Maut helfen.

Die Förderung der E-Mobilität unterstützt somit nicht nur den Verkauf der Elektrofahrzeuge und wirkt zudem zu Lasten des innerstädtischen Einzelhandels, da seine potenziellen Kunden mit einer Art „Wegezoll“ belegt werden. Da sich viele Verbraucher auch weiterhin kein Elektrofahrzeug leisten werden können, wird ein Großteil der Kunden Einkaufsalternativen prüfen. Diese bestehen seit Jahren auf der grünen Wiese, was von den Kommunen beklagt wird.

Zugleich würde die City-Maut auf diese Weise auch Maßnahmen der Bunderegierung konterkarieren, die mit dem Credo „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ den Stellenwert der Innenstädte als Orte des Einkaufs wieder erhöhen sollen. Es ist keine Frage, dass der HDE hinter einer klimabewussten Umweltpolitik steht. Hierzu gehört auch der Ausbau der Elektromobilität. Diese darf jedoch nicht zulasten des innerstädtischen Handels befördert werden.“

 

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen Steuerentlassungsbeträge aus der Kfz-Steuer erhalten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu (18/3991) stimmte der Bundestag ebenfalls in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4448)

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