Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zur Reform der Hinzurechnungsbesteuerung

Bis Ende des Jahres muss der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive) vom 12. Juli 2016 umsetzen. Der HDE und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen gewerblichen Wirtschaft fordern, dass der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzt, die Vorschriften gegen die Verschiebung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer – die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung  – grundsätzlich zu reformieren und auf ein vernünftiges Maß zu-rückzuschrauben. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in den §§ 7 ff. Außensteuergesetz ist seit langem reformbedürftig. Es kann nicht sein, dass der deutsche Gesetzgeber bereits bei einer Steuer von 25 % auf die ausländischen Gewinne eine schädliche Niedrigbesteuerung annimmt. In einem an das BMF gerichteten Schreiben fordern die Verbände eine Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze sowie weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Hinzurechnungsbesteuerung.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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