Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Entwurf für einen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 146 a AO (Anforderungen an den Manipulationsschutz für Registrierkassen)
3.141.21.199Hintergrund:
Ab 2020 müssen Registrierkassen technisch gegen Manipulationen geschützt sein. Das soll durch eine sog. „technischen Sicherheitseinrichtung“ geschehen, mit der die Kasse verbunden wird, entweder unmittelbar in bzw. an der Kasse oder online. Die technische Sicherheitseinrichtung sichert die wichtigsten Kassendaten mittels Kryptographie. Der im Entwurf vorliegende Anwendungserlass konkretisiert die Vorgaben an die technische Sicherheitseinrichtung.
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verbände kritisieren in ihrer Stellungnahme neben zahlreichen Einzelpunkten die nicht ausreichende verbleibende Zeit für die Aufrüstung der Registrierkassen. Technische Sicherheitsreinrichtungen müssen in den Kassensystemen getestet und flächendeckend ausgerollt werden. Derzeit sind noch nicht einmal endgültige technische Lösungen am Markt verfügbar, geschweige denn zertifizierte Geräte. Der Starttermin 1. Januar 2020 für den verpflichtenden Manipulationsschutz erscheint daher nicht realistisch.
Zudem nennt der Entwurf des Bundesfinanzministeriums keinerlei Kriterien für Ausnahmen von der Benutzungspflicht einer technischen Sicherheitseinrichtung. Der HDE hatte mehrfach gefordert, dass es solche Ausnahmen für diejenigen Unternehmen geben muss, die bereits über sichere Systeme verfügen.
Der Entwurf enthält aber auch Positives. Er greift einige der derzeit bestehenden Fragen auf und klärt sie praxisnah.
Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern
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