Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Vorschlag des BMF für ein Organschaftsmeldeverfahren

Die umsatzsteuerliche Organschaft führt dazu, dass Gesellschaften eines Unternehmens umsatzsteuerlich wie rechtlich unselbständige Betriebsteile behandelt werden. Das kann für die Unternehmen vorteilhaft sein, weil etwa umsatzsteuerliche Formalvorschriften für Umsätze zwischen den Gesellschaften der Organschaft nicht beachtet werden müssen. Die Praxis hat aber mit Rechtsunsicherheiten bei der Frage zu kämpfen, ob eine bestimmte Gesellschaft einer Unternehmensgruppe zu einer Organschaft gehört, da hierfür auslegungsbedürftige Kriterien erfüllt werden müssen. Die Finanzverwaltung hat hierzu den Vorschlag entwickelt, dass die aus Sicht des Unternehmens zur Organschaft gehörigen Gesellschaften an die Finanzverwaltung gemeldet werden müssen. Da dieser Vorschlag das Problem der Rechtsunsicherheit allerdings nur einseitig für die Finanzverwaltung löst, sieht der HDE diesen Vorschlag kritisch.

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Jochen Bohne
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