Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zur Finanzausschussanhörung "Erstes BEPS-Umsetzungsgesetz"

Darüber hinaus befassen sich die Verbände mit der Stellungnahme des Bundesrats und mit den Anträgen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wesentliche Punkte der gemeinsamen Verbändestellungnahme sind:

  • Country-by-Country-Reporting (CbCR) gegenüber den Steuerbehörden und internationaler Datenaustausch: Die Spitzenverbände begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie (Teil des Anti-Tax-Avoidance-Package der EU-Kommission) und die Empfehlungen des BEPS-Projektes der OECD/G20-Länder zur Stärkung der Transparenz zügig in nationales Recht umzusetzen. Damit die betroffenen Unternehmen ihre Berichtspflichten weltweit einheitlich und rechtssicher erfüllen können, müssen die nationalen Anforderungen deckungsgleich mit denen des G20/OECD-Abschlussberichts sein. Darüber hinaus muss das Ziel sein, eine abgestimmte und einheitliche Umsetzung in möglichst allen beteiligten Ländern sicherzustellen, um gleiche Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die Steuerverwaltungen zu schaffen.
  • Öffentliches CbCR: Die Spitzenverbände lehnen eine Veröffentlichungspflicht der CbCR-Daten, wie von der EU-Kommission und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, entschieden ab. Ein öffentliches CbCR unterminiert den mühsam erzielten internationalen Konsens zu CbCR gegenüber den Steuerbehörden und zum internationalen Datenaustausch. Staaten, die bereits einer Transparenz zwischen den Finanzverwaltungen skeptisch gegenüberstehen, könnten bei Umsetzung eines öffentlichen CbCR in der EU kaum noch für den automatischen Austausch von Steuerdaten zwischen den Finanzverwaltungen gewonnen werden. Das Ergebnis wäre auf internationaler Ebene weniger Transparenz statt mehr Transparenz. Zudem würden unmittelbar erhebliche Wettbewerbsnachteile und Risiken für Unternehmen in Deutschland und in der EU entstehen.
  • Weitere Änderungen im Unternehmenssteuerrecht: Das Gesetzespaket sieht einige technische, aber profiskalische Korrekturen vor, die aus Fiskussicht unliebsame Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs korrigieren sollen. Hiergegen wenden sich die Spitzenverbände, teilweise wegen des damit einhergehenden bürokratischen Mehraufwands, teilweise wegen der einseitig steuererhöhenden Tendenz der Gesetzesmaßnahmen. Außerdem lehnen sie entschieden das von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Abzugsverbot für im Ausland niedrig besteuerte Lizenzzahlungen ab.

Kontakt:
Jochen Bohne
Abteilung Steuern

Tel.: 030 726250-43
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