Verpflichtungen nach Verpackungsgesetz

Am 01.01.2019 tritt in Deutschland das Verpackungsgesetz in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden teilweise ergänzt. Hersteller- bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, bezahlen. Dies tun die verpflichteten Unternehmen durch Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte, die sie an ein Duales System abführen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde eingerichtet, um ab 01.01.2019 das Verpackungsrecycling in Deutschland zu überwachen und für größere Transparenz im Markt zu sorgen. Um Verpflichtete zu unterstützen, die auf Basis des Verpackungsgesetzes ab dem 01.01.2019 bestehenden Pflichten zu verstehen, die Betroffenheit durch das Gesetz zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen für die notwendigen Maßnahmen zu erhalten, hat die Zentrale Stelle zwei Dokumente erarbeitet. Neben dem ausführlicheren How-To-Guide für den schon etwas kundigeren Adressaten gibt es ein Dokument auf vereinfachter Basis. Dieses Dokument zu den „10-W-Fragen“ ist insbesondere für die Wirtschaftskreise und Unternehmen gedacht, die sich mit dem Thema nur wenig oder noch gar nicht auskennen und bilden den Einstieg ins Thema. Auch dieses Dokument gibt konkrete Handlungshilfen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Zentralen Stelle unter www.verpackungsregister.org.