Regalkennzeichnung – Einweg und Mehrweg nach Verpackungsgesetz
Regalkennzeichnung von Einweg und Mehrweg nach Verpackungsgesetz
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das unter anderem eine Regalkennzeichnung von Einweg/Mehrweg im Handel vorsieht. An allen deutschen Einzelhandelsverkaufsstellen müssen dann Einweg und Mehrweggetränkeverpackungen jeweils in unmittelbarer Nähe am Regal durch die Bezeichnung „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ gekennzeichnet werden. Bei Verstoß gegen die gesetzliche Regelung drohen Bußgelder.
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