EU veröffentlicht Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2016 das Ökodesign-Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2016-2019 veröffentlicht. Das Arbeitsprogramm zeigt auf, für welche Produktgruppen die Kommission in den kommenden Jahren Durchführungsmaßnahmen für Ökodesign und Energiekennzeichnung erarbeiten will. Außerdem sollen Ökodesignmaßnahmen zukünftig einen deutlich größeren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft liefern.

Unter der Ökodesign-Richtlinie wurden bislang 28 Ökodesign-Verordnungen, 16 delegierte Verordnungen für die Energiekennzeichnung und 3 anerkannten freiwilligen Vereinbarungen angenommen, die produktgruppenspezifische Vorschriften enthalten. Das neue Arbeitsprogramm enthält die geplanten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen, die die Kommission im Zeitraum 2016–2019 prioritär verfolgen wird. Durch die Einführung von Ökodesign-Maßnahmen für neue Produkte und die Überprüfung bestehender Maßnahmen hofft die Kommission bis 2030 jährlich mehr als 600 TWh Primärenergie einzusparen.

Das Arbeitsprogramm enthält eine Übersicht der bereits laufenden Arbeiten zur Einführung von Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen, darunter gewerbliche Kühlgeräte, Fenster und Beleuchtungssysteme, und zeigt auf welche Projekte weitergeführt werden sollen (vgl. Kapitel 3.2). Außerdem werden die 22 bereits erlassenen Durchführungsmaßnahmen zu Ökodesign- und Energiekennzeichnung aufgeführt, die bis einschließlich 2019 zu überprüfen sind (vgl. Kapitel 3.3). Darüber hinaus wird die Kommission Vorbereitungsstudien für sieben Produktgruppen in Auftrag geben, bei denen signifikantes Einsparpotenzial gesehen wird, darunter elektrische Wasserkocher, Handtrockner und Solarmodule (vgl. Kapitel 4).

Der Schwerpunkt der Ökodesign-Richtlinie lag bisher auf der Verbesserung der Energieeffizienz. In Zukunft soll Ökodesign außerdem zur Schaffung einer europäischen Kreislaufwirtschaft beitragen, indem die Materialeffizienz, Langlebigkeit und Wiederverwertbarkeit von Produkten verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen Normen zur Erhöhung der Lebensdauer von Produkten, zur Wiederverwendbarkeit von Bauteilen und Wiederverwertbarkeit von Werkstoffen am Ende des Lebenszyklus und zur Verwendung von wiederverwendeten Bauteilen bzw. von wiederverwerteten Werkstoffen in Produkten erarbeitet werden. Dazu sollen auch die laufenden Arbeiten zum ökologischen Fußabdruck von Produkten beitragen.

Separat von den in Kapitel 4 aufgeführten Produktgruppen wird die Kommission untersuchen, wie das kreislaufwirtschaftliche Potenzial von IKT-Produkten (Informations- und Kommunikationstechnik) am besten berücksichtigt werden kann. Dabei stehen sowohl die Verbesserung der Energieeffizienz als auch allgemeine kreislaufwirtschaftliche Aspekte von Gateways, Mobiltelefonen/Smartphones und Basisstationen im Fokus.

Das Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52016DC0773