Vorläufige Position zum Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
3.141.21.199Der HDE unterstützt grundsätzlich die Pläne der Kommission zur Einführung des digitalen Euro. Er kann zu einer Stärkung des Wettbewerbs im Zahlungsverkehr beitragen und ein Gegengewicht zu den bestehenden internationalen Zahlverfahren schaffen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren. Gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr kann der digitale Euro bei entsprechender Ausgestaltung einen Mehrwert bieten, den europäische Zahlverfahren bisher nicht erreicht haben.
Jedoch müssen einige Bedenken aus dem Weg geräumt werden, damit der digitale Euro erfolgreich werden kann. Er muss so konzipiert und umgesetzt werden, dass er von genügend Verbrauchern angenommen wird und die Kosten für die Einführung für die Akzeptanzseite akzeptabel sind. Dabei sollte auf der einen Seite ein hohes Maß an Datenschutz das Vertrauen der Bevölkerung stärken und auf der anderen Seite die Akzeptanzkosten möglichst nahe bei Null liegen, um die Implementierung des digitalen Euro im Handel zu unterstützen. Ebenso sollte der digitale Euro durch sein Design für alle Zahlungsfälle geeignet sein. Unabhängig von einem möglichen gesetzlichen Haltelimit sollten auch höhere Beträge über einen Mechanismus von einem verknüpften Konto zu einer Transaktion hinzugefügt werden können, um unabhängig vom verfügbaren Guthaben jederzeit mit dem digitalen Euro bezahlen zu können (Waterfall).
Der Handel ist sehr daran interessiert, über europäische Zahlungsmethoden zu verfügen, die mehr Wettbewerb und erschwingliche Preise im Vergleich zu den derzeitigen, relativ dominanten Zahlungsmethoden außereuropäischer Systeme bringen. Der Handel erwartet zudem, dass der digitale Euro einfachere Gebührenstrukturen bietet, z. B. eine Gebühr pro Transaktion anstelle eines Prozentsatzes des Umsatzes.
Der Handel wird seinen Teil dazu beitragen, den digitalen Euro zu einem überzeugenden Angebot für die Kunden zu machen, aber der Schlüssel zum Erfolg wird sein, ob die Akzeptanz der Verbraucher die Investitionen des Sektors in das Projekt (Zeit, Ressourcen, Prozesse, Infrastruktur) rechtfertigt. Der Grundgedanke des digitalen Euro besteht darin, Bargeld in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, und das Potenzial für innovative Anwendungsfälle zu schaffen.
Kernaussagen und Grundsatzposition
- Zahlverfahren: Mit dem digitalen Euro kann es (erstmalig) gelingen, ein unbares kanalübergreifendes Zahlverfahren zu etablieren, dass den Anforderungen der Nutzer auf beiden Marktseiten genügt und nicht den wirtschaftlichen Interessen eines oder mehrerer Systembetreiber untergeordnet wird. Dazu bedarf es neben der Bereitstellung des digitalen Euros einer detaillierten Regulierung des Gesetzgebers insbesondere auch in Bezug auf die Schnittstellen zwischen Zahler und Zahlungsempfänger. Der vorgelegte Verordnungsentwurf sollte hier auf eine Vermeidung direkter individueller Vertragsbeziehungen zwischen den Zahlungsdienstleistern beider Akteure ausgerichtet sein (z.B. Regulierung von Akzeptanzlogo, Kompatibilität der Wallets).
- Annahmepflicht: Der digitale Euro sollte von sich aus überzeugen, so dass sich eine Akzeptanzpflicht erübrigt. Jedenfalls sollten berechtigte Ausnahmen von einer Annahmepflicht bestehen. Daher sollten weitere Ausnahmen definiert werden und weitere Möglichkeiten, die Pflicht zur Annahme zu relativieren. Insbesondere muss die Beweislast einer Nichtakzeptanz den Anforderungen der Praxis angepasst werden. Personal vor Ort wird regelmäßig nicht in der Lage sein, etwaige Ausfälle der Akzeptanz zu erklären oder zu beweisen.
- Gebühren: Falls die Akzeptanz des digitalen Euro verpflichtend sein sollte und für die Verbraucher für die Nutzung kostenlos sein wird, braucht die Akzeptanzseite starke Schutzmaßnahmen gegen die Auferlegung übermäßig hoher Gebühren durch Banken und Zahlungsdienstleister. Die Gesamtkosten für die Akzeptanz sollten so nahe wie möglich bei Null liegen und auf der Grundlage einer Gebühr pro Transaktion und nicht als Prozentsatz des Wertes berechnet werden. Für Kleinbetragszahlungen sollten weitergehende Vorgaben bestehen. Grundsätzlich sind Anleihen bei bestehenden etablierten Zahlungssystemen nicht sinnvoll, da diese selbst seit Jahren in der Kritik auch der Wettbewerbsbehörden stehen und aus Sicht des Handels ungerechtfertigt sind. Zudem handelt es sich um ein öffentliches gesetzliches Zahlungsmittel, bei dem andere geeignete Gebührenmodelle erforderlich sind. Kompensationsmodelle, die sich an der Interbankenentgelte-Struktur orientieren, wie sie bei Kredit- und Debitkarten praktiziert werden, sind nicht praktikabel und müssen heute bereits reguliert werden. Besonders, wenn das Disagio im Handel neben den Interbankenentgelten weitere Systemgebühren enthält oder nicht zu durchschauende Unternehmer-Gewinnspannen (Interchange ++), besteht die Gefahr, dass sich trotz gesetzlicher Regulierung ungerechtfertigte Geschäftsmodelle etablieren. Um dies zu vermeiden, muss eine strikte Trennung der Kostensituationen auf Seiten der jeweiligen Dienstleister von Zahler und Zahlungsempfänger erfolgen.
- Infrastrukturen und Prozesse: Bestehende Systeme und Prozesse sollten so weit wie möglich verwendet werden, um langwierige und kostspielige Aktualisierungen, Aufrüstungen und Umschulungen zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise vorhandene Terminal-Infrastrukturen mit Schnittstellen auf NFC-Technologie. Der digitale Euro sollte jedoch nicht versuchen, die bestehenden Verfahren nur zu kopieren, da dies die Innovation möglicherweise einschränken würde. Zudem sollte der digitale Euro mehr als eine Kopie des Bargelds sein, beispielsweise sollten dem Zahler durch Verknüpfungen mit Konten Transaktionen unabhängig von möglichen gesetzlichen Haltelimits ermöglicht werden. Für juristische Personen auf Seite der Zahlungsempfänger sollte die Möglichkeit der Haltung von Beträgen mindestens eines Werktages gegeben werden.
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