Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
18.191.9.9Im stationären Handel in Deutschland besteht heute eine umfassende Akzeptanz von Bargeld. Auch ohne gesetzliche Bestimmungen setzen Handelsunternehmen den Kundenwunsch nach Barzahlungen auf breiter Ebene um, es besteht damit grundsätzlich kein Bedarf an einer Gesetzgebung in diesem Bereich. Zudem käme es durch eine mögliche Akzeptanzpflicht zu einer weiteren Ungleichbehandlung des stationären Verkaufes im Vergleich zum Onlineverkauf.
Bargeld ist nach wie vor auch in Deutschland das führende Zahlungsmittel im stationären Handel. Nach Erhebungen des EHI Retail Instituts liegt die Zahl der Transaktionen im Jahr 2022 noch bei 59,38 Prozent aller Bezahlvorgänge.
Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Zahl der Bargeldtransaktionen rückläufig ist, im Jahr 2018 waren noch 76,1 Prozent aller Bezahlvorgänge Bargeldtransaktionen. Dabei ist zu beobachten, dass in einigen Branchen bzw. Geschäftsformaten der Anteil der Bargeldtransaktionen noch deutlich geringer ausfällt. Dennoch wird bis auf Weiteres weiterhin mit einer Nachfrage nach Bargeld gerechnet, wenngleich auf sinkendem Niveau
Vor dem Hintergrund der rückgängigen Nutzung von Bargeld im Einzelhandel setzt sich der Handelsverband Deutschland - HDE dennoch für die Aufrechterhaltung eines effizienten Bargeldkreislaufes ein. Dieser umfasst neben der Verfügbarkeit von Bargeld für Verbraucher auch die Beschaffung von Bargeld – vorwiegend als Münzgeld – und die Abgabe von Einnahmen für Handelsunternehmen. Beide Seiten – sowohl Kunden als auch Handelsunternehmen sind angewiesen auf eine jederzeitige und problemlose Funktionalität der jeweils benötigten Bargeldprozesse.
Aus Handelssicht ist von besonderer Bedeutung, dass der Bezug von Wechselgeld in Form von Münzen und die Abgabe der Bargeld-Einnahmen auf dem Geschäftskonto jederzeit problemlos zu gestalten ist. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren ein Rückgang der Zuverlässigkeit des Bargeldkreislaufes insbesondere für mittelständische Unternehmen, die auf ihre vor Ort ansässigen Bankfilialen angewiesen sind. Filialschließungen, die Einstellung von gewerblichen Bargelddienstleistungen oder die Anhebung von Preisen für Leistungen machen die Bargeldakzeptanz im Handel zunehmend anspruchsvoller.
Daher unterstützt der HDE grundsätzlich alle Maßnahmen zur Stärkung des Bargeldkreislaufes und der Steigerung der Effizienz. Auch die Definition des Begriffs eines gesetzlichen Zahlungsmittels erscheint sinnvoll, um europaweite gleichlautende Vorgaben zu schaffen. Allerdings ist eine Bargeld-Akzeptanzverpflichtung der falsche Weg, da vor dem Hintergrund nachlassender Bargeld-Nutzung und zwangsweiser Aufrechterhaltung eines kostspieligen Ver- und Entsorgungsprozesses ein Ungleichgewicht entsteht, dass auch für Verbraucher zu erhöhten Kosten führen kann, ohne dass es einen gegenstehenden Nutzen erbringt.
Handelsunternehmen sind in Deutschland einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt und haben ein ureigenes Interesse an der Befriedigung von Kundenwünschen. Dazu gehört auch der Prozess des Geschäftsabschlusses und der Bezahlwege. Sichtbar wird dies an der Vielzahl der heute eingesetzten Zahlungsoptionen für Kunden.
Neue Technologien ermöglichen zudem eine neue Art des Einkaufens. Sogenannte Self-Checkout-Geschäfte überlassen es den Kunden, ihre Ware zu scannen und zu bezahlen. Diese nutzen immer häufiger das Angebot, da eine schnellere Abwicklung erfolgt. Geschäfte ohne Kasse sind ein weiteres Beispiel für eine neue Art, den Einkaufsprozess zu gestalten. Ein nahtloser Check-out ermöglicht Kunden das Verlassen der Geschäfte ganz ohne Wartezeit oder wahrnehmbaren Kassiervorgang. Die Möglichkeit des Bezahlens mittels Bargeld würde diese Prozesse verhindern oder zumindest verzögern und verteuern. Bei Läden ohne Personal steigt das Einbruchs- und Schadensrisiko deutlich.
Daher sollte den Handelsunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Geschäftsprozesse zugunsten der Kunden ohne beschränkende Bedingungen zur Akzeptanz von Zahlungsmitteln zu optimieren. Die heute in Deutschland vorhandene Vertragsfreiheit sollte in diesem Zusammenhang nicht eingeschränkt werden. Handelsunternehmen sollte weiterhin gestattet werden, durch entsprechende Aushänge eine Akzeptanz von Bargeld auszuschließen und damit den Kunden die beste Art des Checkouts anzubieten.
Kernaussagen und Grundsatzpositionen
- Auch ohne gesetzliche Bestimmungen kommen Handelsunternehmen dem Kundenwunsch nach Barzahlungen nach, eine gesetzliche Akzeptanzpflicht ist damit nicht notwendig. Zudem käme es durch eine mögliche Akzeptanzpflicht zu einer weiteren Ungleichbehandlung des stationären Verkaufes im Vergleich zum Onlineverkauf.
- Der Status "gesetzliches Zahlungsmittel" für Bargeld und einen künftigen digitalen Euro sollte nicht automatisch eine "Akzeptanzpflicht" für Händler bedeuten. Die obligatorische Annahme sollte maximal für (halb-)öffentliche Einrichtungen gelten, z.B. für die Zahlung von Steuern, Bußgeldern, Genehmigungen usw. Insbesondere für den digitalen Euro bestehen noch viele Ungewissheiten und offene Fragen. Eine verpflichtende Annahme vorzugeben, ohne die notwendigen Prozesse und Gebühren zu kennen, birgt für die Akzeptanzseite ein erhebliches Risiko.
- Verbraucher und Händler müssen die kommerzielle Vertragsfreiheit behalten, um zu vereinbaren, welche Zahlungsmethoden verwendet werden können.
- Umfassende gesetzliche Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um Händler vor hohen Gebühren zu schützen, die von Banken und Zahlungsverkehrsdienstleistern im Bargeldkreislauf erhoben werden, falls der Status "gesetzliches Zahlungsmittel" tatsächlich als Akzeptanzpflicht angesehen wird.
- Falls Bargeld und der digitale Euro tatsächlich als "öffentliches Gut" betrachtet werden, dann müssen die öffentlichen Stellen ein faires und nachhaltiges Verteilungsmodell sicherstellen, das für die gesamte Gesellschaft funktioniert.
- Ungekappte Gebühren würden die Händler in einen starken Margendruck bringen, wenn gleichzeitig für Bargeld- und digitale Euro-Zahlungen ein Aufpreisverbot gelten wird.
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