Regulierung zu Kartenzahlungsentgelten nicht verwässern

In dem Schreiben heißt es: „Die Regulierung kann als Grundlage für mehr Wettbewerb dienen. Alle Nutzer – sowohl Handel als auch Verbraucher – haben damit die Gewissheit über nachvollziehbare Gebührenstrukturen; innovative Anbieter können auf der Grundlage gleicher und gerechter Wettbewerbsbedingungen agieren.“

Weiterhin steht der HDE Plänen kritisch gegenüber, die zur Verwässerung der bereits diskutierten Entwürfe von Kommission und Parlament führen. Insbesondere der Vorschlag, nationale Zahlungsverfahren von der Regulierung auszunehmen, wäre rückwärtsgewandt. In Zeiten des grenzenlosen gemeinsamen europäischen Zahlungsraumes SEPA kann es nicht Ziel der Politik sein, einzelne Verfahren wie beispielsweise das electronic cash-Verfahren auszunehmen und dies mit nationalem Interesse zu begründen. Auch die sogenannten 3-Parteiensysteme dürfen nicht anders behandelt werden, es müssen für alle Anbieter gleiche Rahmenbedingungen gelten. Ebenso müssen alle Kartenarten einbezogen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Handel für Zahlungen mit Kreditkarten von Geschäftskunden mehr zahlen soll als für Privatkunden.

Auch an der vorgeschlagenen Gebührenobergrenze darf nicht mehr gerüttelt werden. Die Kommission beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit den Kartengebühren. Dabei hat sich in zähen Verhandlungen ein Kompromiss ergeben, der inzwischen von vielen Anbietern akzeptiert wird, Einigungen zwischen Mastercard, Visa und der Kommission sind in Teilbereichen bereits erfolgt. Auch für Handel und Verbraucher sind nachvollziehbare Gebührenobergrenzen wichtig und notwendig. Sie dürfen nicht durch komplizierte Formeln und Berechnungen verwässert werden. Damit erteilt der HDE der Diskussion um die Setzung von `gewichteten durchschnittlichen´ Deckelungsgrenzen eine Absage.