HDE-Stellungnahme zu den nationalen Begleitmaßnahmen zur Verordnung über Interbankenentgelte
3.142.131.51
Insgesamt setzt sich der HDE für folgende Optionen und Klarstellungen ein:
- Einbeziehung von Electronic Cash in den Anwendungsbereich
- Keine Sonderregel für 3-Parteiensysteme, soweit diese Lizenzen vergeben
- Festsetzung eines maximalen Festbetrages je Transaktion in Kombination eines maximalen Höchstprozentsatzes von 0,2 Prozent (oder darunter) für Debitkartenzahlungen
- Keine Einführung eines gewichteten Durchschnitts für Debitkarten, durch den eine höhere individuelle Interbankengebühr ermöglichen könnte
- Niedrigere Interbankenentgelte für inländische Kreditkartenzahlungen
- Klarstellung, dass ELV aus Anwendungsbereich ausgenommen ist, insbesondere aus Artikel 8 zur Anwenderauswahl
- Klarstellung, dass Händler keine technische Umrüstung vornehmen muss, um einer Anwenderauswahl nachkommen zu können.
Binneboessel, Ulrich 14.00
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu unserer Position in Bezug auf die nationalen Optionen zur Verordnung über Interbankenentgelte. Wir haben diese in die Stellungnahme einfließen lassen und senden Ihnen anliegend das soeben dem BMF und BMWi übermittelte Papier.
Insgesamt setzt sich der HDE für folgende Optionen und Klarstellungen ein:
- Einbeziehung von Electronic Cash in den Anwendungsbereich
- Keine Sonderregel für 3-Parteiensysteme, soweit diese Lizenzen vergeben
- Festsetzung eines maximalen Festbetrages von 5 Cent je Transaktion in Kombination eines maximalen Höchstprozentsatzes von 0,2 Prozent für Debitkartenzahlungen
- Keine Einführung eines gewichteten Durchschnitts für Debitkarten, durch den eine höhere individuelle Interbankengebühr ermöglichen könnte
- Niedrigere Interbankenentgelte für inländische Kreditkartenzahlungen
- Klarstellung, dass ELV aus Anwendungsbereich ausgenommen ist, insbesondere aus Artikel 8 zur Anwenderauswahl
- Klarstellung, dass Händler keine technische Umrüstung vornehmen muss, um einer Anwenderauswahl nachkommen zu können.
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