Zur Einführung einer Rundungsregel bei Barzahlungen
Der HDE setzt sich nicht proaktiv für die Einführung einer Rundungsregel ein. Der Handel stellt sich aber Initiativen anderer Akteure - insbesondere aus Politik, Umweltschutz und Verbrauchern – auch nicht entgegen, wenn von dort ein Impuls zur Rundung von Endbeträgen erfolgt. Wichtig ist dann aber, dass technische und rechtliche Auswirkungen der Rundung identifiziert und einer praktikablen sowie europaweit gültigen Lösung zugeführt werden.
Eine Rundung muss für alle Handelsunternehmen verpflichtend sein. Zudem sollten ausreichende Umsetzungsfristen für Wirtschaftsakteure und umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen für Verbraucher vorgesehen werden. Geregelt werden muss zudem der Umgang mit Kassendifferenzen sowie weitere steuerliche Detailfragen, das Vorgehen beim Kauf von preisgebundenen (Einzel-)Artikeln, sowie die Umstellung von Kassensystemen.
Um offene Fragen zu klären, sollte eine Folgenabschätzung (Impact Assessment) vorgeschaltet werden mit dem Ziel, notwendige Maßnahmen zu definieren, die den Mehraufwand im Handel begrenzen und in der praktischen Umsetzung unterstützen. Aktuelle Studien sollten den Nachhaltigkeitsaspekt belegen und den Aufwand für das Bargeldhandling auf der Akzeptanzseite beschreiben.
Für den Einsatz einer Rundungsregel und somit für die Abschaffung von 1 und 2 Cent-Münzen sprechen aus Sicht des HDE sowohl logistische als auch umweltpolitische Gründe. Denn Herstellung und Transport der 1 und 2-Cent-Münzen werden zunehmend aufwändiger, in der Folge verschwinden diese Kleinstmünzen ohnehin seit einiger Zeit von ganz allein weitgehend aus dem Bargeldumlauf. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass im Handel ein Zusatzaufwand entsteht, solange mit Centmünzen gezahlt werden, diese aber nicht wieder ausgegeben werden.
Weiter legen Studien nahe, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher nicht auf dem Fortbestand dieser Münzen besteht. Aus eigenen Erfahrungswerten wird zudem deutlich, dass die Kleinmünzen eher wenig im Handel zur Bezahlung eingesetzt werden, sondern vorwiegend als Wechselgeld an den Kassen ausgegeben werden. Dies führt zu entsprechenden einseitigen Beschaffungsprozessen für den Einzelhandel.
