Nur begrenzte Münzgeldannahme
18.119.102.149Münzgeld
Was viele nicht wissen:
Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches
Zahlungsmittel.
Niemand, das heißt auch die Einzelhandelsunternehmen nicht,
ist verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen
Zahlung anzunehmen (Artikel 11 der EG-Verordnung Nr. 974/98 des
Rates über die Einführung des Euro, EU-Amtsblatt L139 vom
11. Mai 1998). Diese Regelung ist in allen Ländern der
europäischen Währungsunion gültig.