Verpackte Ware darf nur noch mit Registrierung verkauft werden

Zum 1.7.2022 gelten neue Regelungen zum Inverkehrbringen von Verpackungen. Jedes Unternehmen, dass verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der ZSVR registrieren. Bisher galt diese Pflicht lediglich für Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zusätzlich prüfen, ob alle ihre Händler diesen Pflichten nachkommen. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen erhebliche Strafen.

Zum 1.7.2022 gelten neue Regelungen zum Inverkehrbringen von Verpackungen. Jedes Unternehmen, dass verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der ZSVR registrieren. Bisher galt diese Pflicht lediglich für Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zusätzlich prüfen, ob alle ihre Händler diesen Pflichten nachkommen. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen erhebliche Strafen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der anliegenden Pressemeldung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

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