Zum 1.7.2022 gelten neue Regelungen zum Inverkehrbringen von Verpackungen. Jedes Unternehmen, dass verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID der ZSVR registrieren. Bisher galt diese Pflicht lediglich für Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zusätzlich prüfen, ob alle ihre Händler diesen Pflichten nachkommen. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen erhebliche Strafen.
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