HDE-Stellungnahme zum Referentenentwurf kaufrechtliche Mängelhaftung

Der HDE hat zu der vom BMJV vorgeschlagenen Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Stellung genommen. Kern dieses Teils des Gesetzentwurfs ist eine Regelung, nach der der Verkäufer künftig verpflichtet ist, im Falle eines Mangels an einer zwischenzeitlich eingebauten oder veränderten Sache die Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau bzw. für die Wiederherstellung einer vorherigen Veränderung der Sache verschuldensunabhängig zu tragen.

Der HDE lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung insoweit ab, 

als sie

  • · zum einen auch für die Wiederherstellung von Veränderungen der Kaufsache und
  • · zum anderen nicht nur für Verbrauchergeschäfte, sondern auch für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern

gelten sollen. Beides bewirkt eine einseitige Haftungsverlagerung zu Lasten des Handels und geht über das europarechtlich gebotene Maß hinaus.

In Bezug auf die durch die Rechtsprechung des EuGH gebotenen Änderungen für Verbraucherverträge hinsichtlich des Aufwendungsersatzes für die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus schafft der Entwurf keine Rechtsklarheit, obwohl dies für die Praxis dringend notwendig gewesen wäre. Der HDE hält den Gesetzentwurf daher aus grundsätzlichen Erwägungen für dringend änderungsbedürftig.

Georg Grünhoff

Tel 030 72625038

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