Bundestag bekennt sich zu EC-Lastschrift

8. Juli 2009

Bundestag bekennt sich zu EC-Lastschrift

PdH BERLIN ¿ "Wir freuen uns, dass der Bundestag sich für den Fortbestand des Deutschen Lastschriftverfahrens einsetzt. Er berücksichtigt damit die Wünsche des Handels¿, sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Der Bundestag hatte sich im Rahmen der Gesetzgebung zum einheitlichen Zahlungsraum in Deutschland in einem Beschluss zum Erhalt des nationalen Lastschriftverfahrens (EC-Karte mit Unterschrift) bekannt. Danach soll das Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge, ¿die sich grundsätzlich bewährt haben und kostengünstig angeboten werden¿, erhalten werden können. ¿Der Bundestag begrüßt ausdrücklich, dass die Richtlinie den deutschen Zahlungsdienstleistern auch in Zukunft ermöglicht, das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren weiter anzubieten¿, erläuterte Genth. Damit sei klar, dass auch der Gesetzgeber die besondere hohe Qualität und Effizienz des Lastschriftverfahrens in Deutschland erkannt habe.

¿Das deutsche Lastschriftverfahren ist europaweit einmalig. Es bietet dem Verbraucher absoluten Schutz vor Missbrauch und ermöglicht dem Händler eine einfache und kostengünstige Zahlungsabwicklung. Es gilt nun, die EC-Lastschrift vor der europäischen Gleichmacherei zu schützen¿, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer. Es sei nicht überraschend, dass die Banken kaum Interesse daran hätten, das für sie wenig einträgliche Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift zu stützen. Aber, mahnte Genth, die Kreditwirtschaft dürfe sich den Forderungen der Wirtschaft nicht verschließen: ¿Wir fordern die Kreditwirtschaft auf, weiterhin das derzeit effizienteste Zahlungsmittel zwischen Handel und Kunden zu unterstützen.¿

Das EC-Lastschriftverfahren, auch elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) genannt, sei nach Bargeld eines der am häufigsten verwendeten Zahlungsmittel in Deutschland, sagte Genth. Jährlich würden etwa 1,2 Milliarden Transaktionen im Wert von über 40 Milliarden Euro über dieses Verfahren abgewickelt. Im neu geschaffenen, grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsraum sei ein solches Verfahren nicht vorgesehen