Anhörung zum Batteriegesetz: HDE begrüßt Gesetzentwurf

Bei der heutigen Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Batteriegesetzes begrüßte der Handelsverband Deutschland (HDE) den Gesetzentwurf.

Bereits heute ist der Handel dazu verpflichtet, Batterien überall in Deutschland von den Verbrauchern zurückzunehmen. Die zurückgenommenen Batterien werden dann von den Rücknahmesystemen im Handel abgeholt. Eine der Kernforderungen des Handels ist daher, die kostenlose, flächendeckende und regelmäßige Abholung der Altbatterien durch die Batterie-Rücknahmesysteme sicherzustellen. Diese Forderung ist im Gesetzentwurf erfüllt. „Der Gesetzgeber nimmt die Bedenken des Handels ernst und stellt sicher, dass Händler einmal jährlich die Abholung der zurückgenommenen Altbatterien von den Rücknahmesystemen fordern können“, so HDE-Experte Benjamin Peter. Damit sollten kleinere Händler, die teilweise mehrere Jahre benötigen, um die im Gesetz festgelegte Sammelmenge von 90kg zu erreichen, entlastet werden. Denn die Lagerung dieses Volumens an Altbatterien kann auf längere Zeit mit Gefahren für Händler verbunden sein.

Zusätzlich wäre die Aufnahme eines Ausgleichsmechanismus zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen sinnvoll. Rücknahmesysteme, die mehr Altbatterien als andere sammeln, würden dann von den anderen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Dieser Lastenausgleich ist erforderlich, um das Sammelergebnis an allen Sammelstellen und für alle Batteriearten zu steigern. Der HDE hat daher gemeinsam mit Herstellerverbänden und den herstellereigenen Rücknahmesystemen einen Vorschlag für einen Lastenausgleich gemacht und plädiert für dessen Aufnahme in das Gesetz.

Die HDE-Stellungnahme zur Novellierung des Batteriegesetzes finden Sie unter: https://bit.ly/3jTPPdN