Data Act: HDE sieht Verbesserungen in Position des EU-Parlaments, mahnt aber zur Vorsicht
- 15.03.2023
Nachdem das Europäische Parlament den Data Act gestern mit großer Mehrheit angenommen hat, erkennt der Handelsverband Deutschland (HDE) in dem Text des Parlaments positive Entwicklungen. Gleichzeitig warnt der Verband mit Blick auf neue Vorgaben für den Zugang zu Daten und deren Nutzung vor den bestehenden Herausforderungen. Mit dem Data Act sollen in Zukunft weitreichende Regelungen zum Datenzugang und zur Datennutzung geschaffen werden, die in dieser Regelungsweite neu sind und deren Umsetzung daher nach Einschätzung des HDE herausfordernd sein wird.
„Wir brauchen einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt und mehr Fairness im digitalen Umfeld. Neue Regeln sollten sich aber immer an dem orientieren, was technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. In der Position des Europäischen Parlaments seien die Änderungen zum vorherigen Entwurf bei dem Datenzugangsrecht für öffentliche Stellen zu begrüßen, das durch die erfolgten Einschränkungen und zusätzlichen Vorgaben besseren Schutz von Daten biete. „Trotz dieser Verbesserungen sind die Zugangsrechte allerdings noch zu weitreichend ausgestaltet. Öffentliche Stellen sollten nur in eindeutig definierten Notfallsituationen ein solches Datenzugangsrecht haben“, so Tromp weiter. Auch darüber hinaus bestehe Nachbesserungsbedarf.
Der HDE unterstützt grundsätzlich die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit des Datenmarkts und die Fairness im digitalen Umfeld zu fördern. „Mit einigen Vorgaben wird aber zu weit in die unternehmerische Freiheit eingegriffen“, betont Tromp. Durch Datenzugangs- und Informationspflichten sowie Einschränkungen der Vertragsfreiheit ergeben sich laut HDE sektorübergreifend starke gesetzgeberische Eingriffe, die im Einzelhandel jedoch nicht zwangsläufig nötig wären. „Für die gemeinsame Nutzung von Daten ist ein pragmatischer Ansatz gefragt“, so Tromp weiter. Neben der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit sei auch wichtig, dass neue Regelungen mit sich überschneidenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, im Einklang stünden.
Nach der Einigung im Europäischen Parlament steht nun noch im Rat eine endgültige Einigung aus. Sobald diese vorliegt, kann mit den Trilog-Verhandlungen über den finalen Text des Data Acts begonnen werden.