Europawahl 2024: HDE fordert einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung der KI-Regulierung in Europa
- 22.05.2024
Vor der Europawahl am 9. Juni 2024 und im Kontext der gestrigen finalen Annahme der KI-Verordnung (AI-Act) durch den Rat betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Chancen und Risiken der neuen Regulierung für den Einzelhandel. Der AI-Act soll Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) durch einen einheitlichen Rechtsrahmen klassifizieren und je nach Risiko mit bestimmten Anforderungen und Vorgaben belegen. Der HDE mahnt dabei eine einheitliche Umsetzung an, welche für alle Betroffenen in der Praxis die benötigte Rechtssicherheit bringen muss.
„Es bestehen noch offene Fragen im Hinblick zu den neuen Vorgaben, etwa im Bereich sogenannter Hochrisiko-KI, die es zeitnah zu klären gilt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Dazu müssten die entsprechenden Leitlinien unter Einbindung betroffener Wirtschaftsakteure schnellstmöglich erstellt werden. Außerdem müsse unbedingt vermieden werden, dass Unternehmen je nach Standort in der EU durch unterschiedliche Auslegungen der Vorgaben vor jeweils andere Anforderungen gestellt werden. „Die Regelungen des AI-Acts einheitlich in der gesamten EU umzusetzen, ist für die Wirtschaftsstandorte Deutschland und Europa von großer Bedeutung. Es darf kein Flickenteppich entstehen“, so Tromp weiter. Der HDE betont, dass es hier vor allem auf Innovationsfreundlichkeit und möglichst wenig Bürokratie ankommt. „KI-Systeme und ihre Entwicklung sind ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung sowie der technischen Innovation, auch im Einzelhandel. In der Branche spielt KI eine große Rolle, vor allem in Logistik- und Transportprozessen sowie in der Produktoptimierung. KI wird künftig zunehmend weiter an Bedeutung gewinnen. Daher bedarf es eines bürokratiearm umgesetzten und auch dynamischen Regelwerks, das mit den Entwicklungen Schritt halten kann“, so Tromp. Für Deutschland fordert der HDE eine zentrale Kompetenzbehörde, die sich aus Experten der verschiedensten Fachbereiche zusammensetzt und sich mit den Fragen rund um KI befasst.
Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates soll der AI-Act in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Er wird zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neue Verordnung wird zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten gelten, mit einigen Ausnahmen für spezifische Bestimmungen.
Der Countdown zur Europawahl 2024 läuft! In den nächsten Wochen bis zum 9. Juni stellt der HDE die Forderungen und Positionen des Einzelhandels mit Blick auf die neue Legislaturperiode vor. Unter dem Motto „Zeit zum Handeln“ wurden vier Handlungsfelder formuliert, von digitalen Entwicklungen über Nachhaltigkeit und Binnenmarkt bis hin zur effektiven Gesetzgebung. |