Europawahl 2019: Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln – Neue Bürokratie vermeiden

„In Deutschland stellt das neue Verpackungsgesetz durch neue Recyclingziele sicher, dass künftig noch mehr Wertstoffe hochwertig recycelt werden. Die EU-Kommission muss dafür sorgen, dass die festgelegten Ziele zur Förderung der Kreislaufwirtschaft EU-weit umgesetzt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bei künftigen neuen EU-Regelungen gelte es, auf die Vereinbarkeit der Vorgaben mit dem EU-Abfallpaket zu achten. Denn die Mitgliedstaaten und die Unternehmen seien auf einen dauerhaft verlässlichen Rahmen angewiesen.

Ebenso wichtig wie die Verlässlichkeit von Regelungen ist für den Handel aber auch, dass nicht immer neue bürokratische Melde- und Aufzeichnungspflichten vorgegeben werden. „In der Vergangenheit wurden immer mehr Meldepflichten für Hersteller, Lieferanten und Händler eingeführt. Die EU-Institutionen setzen zunehmend inflationär auf Datenbanken. Diese exzessive Datenerfassung überfordert insbesondere kleine und mittelgroße Handelsunternehmen“, so Genth weiter. Hier entstehen hohe administrative und finanzielle Belastungen. Ein Beispiel ist die über das EU-Abfallpaket eingerichtete REACH-Datenbank. Für die Zukunft wünscht sich der HDE deshalb, dass die für EU-Neuregelungen eigentlich bereits beschlossenen Folgeabschätzungen und Konsultationen mit den betroffenen Unternehmen auch in der Praxis konsequent stattfinden.

Alle Informationen zu den Forderungen des HDE zur Europawahl unter www.ep2019hde.eu.