Aktionsplan Menschenrechte: Handelsunternehmen mit großem Engagement

Der Aktionsplan sieht vor, dass die Unternehmen auch bei ihren ausländischen Zulieferern für die Wahrung der Menschenrechte verantwortlich sein sollen. „Die Handelsunternehmen in Deutschland setzen großteils die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans bereits in ihren Lieferketten um. Am Ende des Prozesses darf kein nationaler Alleingang mit gesetzlichen Verpflichtungen für die Händler stehen, wo Haftung- und Sanktionsklauseln zu Wettbewerbsnachteilen führen. Das hätte weitreichende Konsequenzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Bundesregierung hatte angekündigt, dass sie auf der Grundlage der Befragungsergebnisse entscheidet, ob eine Gesetzgebung angestrebt wird. Genth: „Lieferketten werden heutzutage weltweit verhandelt. Für einen fairen Wettbewerb im globalen Markt brauchen wir internationale oder europäische Regeln. Ansonsten sind die Unternehmen mit den strengsten nationalen Vorgaben benachteiligt.“ Gleiche oder zumindest ähnliche Wettbewerbsbedingungen seien in diesem Bereich unerlässlich.