Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetz schwächt private Rechtsdurchsetzung

Der aktuelle Referentenentwurf geht deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus. Nach den Plänen des BMJV soll in Zukunft die Einhaltung des Verbraucherrechts unter bestimmten Voraussetzungen auch bei rein nationalen Sachverhalten behördlich mit Bußgeldern durchgesetzt werden können. Dazu der Rechtsexperte des HDE, Peter Schröder: „Eine Konkurrenz zwischen privater und behördlicher Rechtsdurchsetzung wird den Anreiz zur privaten Rechtsverfolgung insbesondere für die klagebefugten Verbände senken, die Verfahren erschweren und damit insgesamt die Effizienz der Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung mindern.“ Dabei sei keineswegs belegt, dass Geldbußen zu einer verbesserten Rechtsdurchsetzung führten.

Mit den geplanten Neuregelungen gefährdet das BMJV das System der privaten Rechtsdurchsetzung, das mittels Abmahnung und Unterlassungsklage hocheffizient, schnell und unbürokratisch sowie nahezu ohne Behördenstrukturen und fast ohne Einsatz von Steuergeldern Verstöße ausräumt. Die Wirksamkeit dieses Instruments sei unbestritten, Defizite seien bisher auch vom BMJV nicht überzeugend dargelegt worden. „Auf Grundlage der geplanten Neuregelung wird die Tür für eine weitgehende und schwer zu begrenzende öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung geöffnet“, so Schröder weiter.