Gesetz zu beruflicher Bildung im Bundestag: HDE warnt vor Verwirrung bei Einführung neuer Fortbildungsbezeichnungen und vor Mehrbelastung der Betriebe

„Die neuen Bezeichnungen sind irreführend, erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung und stellen ohne Not die bisherigen etablierten Fortbildungsbezeichnungen in Frage“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Verwechslungsgefahr mit akademischen Abschlüssen sei zu groß und die Berufsorientierung werde deutlich erschwert. Der HDE hatte deshalb den Deutschen Bundestag bereits in der Sachverständigenanhörung in der vergangenen Woche und durch ein gemeinsames Positionspapier mit anderen Verbänden gebeten, die Pläne fallen zu lassen.

Zudem wehrt sich der HDE gegen kurzfristig im Bundestag eingebrachte Änderungen durch die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, die zu einer deutlichen Mehrbelastung der ausbildenden Unternehmen führen. Darin sind etwa Freistellungen von volljährigen Auszubildenden nach dem Berufsschulunterricht und von ehrenamtlichen Prüfenden vorgesehen sowie die Übernahme der Kosten von Unterrichtsmaterialien. „Das ist eine klare Schwächung für die berufliche Bildung. Betriebe, die ausbilden, sollten nicht noch finanziell dafür bestraft werden“, so Genth weiter. Zudem seien die Vorschläge derart kurzfristig vorgelegt worden, dass es bisher keine Abschätzung über die finanziellen Folgen für die Betriebe gebe. „Das Vorhaben ist ganz offensichtlich nicht durchdacht und die Auswirkungen für die Unternehmen werden nicht berücksichtigt“, so Genth. Es bleibe zu hoffen, dass der Bundesrat den schädlichen Schnellschuss noch stoppe.