Umtausch und Gewährleistung: Kunden mit Handel zufrieden
- 27.01.2020
Die Verbraucher in Deutschland sind mit den bestehenden Umtausch- und Rückgaberegelungen zufrieden und kennen die geltenden Regelungen genau. Das zeigt eine vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach.
Demnach sind fast 90 Prozent der Verbraucher mit den Rückgabemöglichkeiten und der Abwicklung in den Geschäften zufrieden oder sehr zufrieden. „Der Handel ist oft sehr kulant und steht unkompliziert bereit, um Fehleinkäufe und ungeliebte Geschenke umzutauschen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Besonders oft werden der Studie nach Elektroartikel oder elektronische Geräte sowie Waren aus dem Bereich Bekleidung, Mode und Schuhe zurückgegeben. Die Umfrage macht außerdem deutlich, dass die Kunden um ihre Rechte wissen und sie auch in Anspruch nehmen. So geben 78 Prozent der Befragten an, das Gewährleistungsrecht zu kennen. „Der gute Informationsstand und die hohe Kundenzufriedenheit stellen klar, dass es hier keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. Die derzeitigen Regelungen sind gut und funktionieren zum Nutzen aller Beteiligten“, so Genth weiter. Deshalb seien die in Brüssel bereits beschlossenen Erweiterungen der Gewährleistungsrechte eigentlich auch unnötig. Umso wichtiger sei es, dass bei der jetzt anstehenden Umsetzung in deutsches Recht nicht noch draufgesattelt werde. „Die Bundesregierung sollte Maximalforderungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, eine klare Absage erteilen“, fordert Genth.
Die Europäische Union hatte beschlossen, die Frist für die sogenannte Beweislastumkehr bei der Gewährleistung von bisher sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Für den Einzelhandel in Deutschland entstehen so jährlich Mehrkosten von rund 130 Millionen Euro. Insgesamt investiert die Branche dann rund 1,5 Milliarden Euro in die Umsetzung der Gewährleistungsvorgaben. Die Frist für die Beweislastumkehr legt fest, ab wann der Kunde in einem Reklamationsfall beweisen muss, dass die Ware bereits beim Kauf ohne sein Verschulden mangelhaft war.
Die Allensbach-Studie finden Sie unter www.einzelhandel.de/umtausch