Vermeidung von Retouren: Handel kritisiert Obhutspflichten
- 12.02.2020
Die in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts verabschiedete Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der darin verankerten Obhutspflicht des Handels für seine Retouren kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Mit neuen Berichtspflichten für diese Waren baue das Bundesumweltministerium zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel auf, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll.
Als sinnvoller sieht es der HDE an, bei der Reduzierung der Zahl der Rücksendungen auf den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu setzen. Die Lieferungen können so immer passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. Da diese Systeme immer leistungsfähiger werden, rechnet die Branche damit, dass die Retouren künftig noch weniger werden. Zudem muss das Spenden retournierter Ware erleichtert werden. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat. Genth: „Das kann sich auf Dauer kein Unternehmen leisten. Deshalb müssen Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier ist die Politik gefordert.“ Außerdem müssten die Verbraucher sensibilisiert werden, die Zahl der Rücksendungen zu reduzieren. Es müsse deutlich sein, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Hier sei eine gesamtgesellschaftliche Debatte gefragt.