Coronakrise: Steuerrechtliche Regelungen anpassen
- 01.04.2020
Gemeinsam mit sieben weiteren Wirtschaftsverbänden macht sich der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Schreiben an die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft sowie an die Länderfinanzminister für Änderungen bei einigen steuerrechtlichen Regelungen stark. Die bisher beschlossenen steuerlichen Maßnahmen seien zwar richtig und wichtig, heißt es in dem Brief, es brauche aber dringend Ergänzungen, damit die Liquidität der Unternehmen in dieser Zeit großer Herausforderungen nicht durch Steuerzahlungen geschmälert werde.
Unternehmen sollten kurzfristig die Möglichkeit erhalten, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorübergehend vierteljährlich abzugeben. Diese Möglichkeit sollte optional auf Antrag gewährt werden, um die Erstattung von Umsatzsteuer-Guthaben nicht zu verzögern. Zudem sollte bundesweit die Möglichkeit geschaffen werden, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 auf Antrag auf null herabzusetzen, ohne die Dauerfristverlängerung zu verlieren. Bislang bieten das nur einige Bundesländer an, um den Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen. Auch hinsichtlich der Anmeldungen von Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Versicherungs- und Feuerschutzsteuer sollte die Abgabefrist verlängert werden. Denn viele Unternehmen und auch Steuerkanzleien arbeiteten derzeit nur mit einer personellen Notbesetzung, so dass nicht in allen Fällen sichergestellt werden könne, dass die derzeit geltenden Fristen eingehalten werden können. Außerdem könne die Verschiebung der Lohnsteuer-Abführung für die Unternehmen einen dringend erforderlichen Liquiditätsschutz darstellen, der das Überleben von Betrieben und den Schutz von Arbeitsplätzen ermöglicht. Fristverlängerungen sollte es auch für die Abgabe von Jahreserklärungen, Einsprüchen (einschließlich Begründungsfristen) und anderen Rechtsbehelfen geben.
Darüber hinaus setzen sich die Verbände unter anderem für den Verzicht auf die Einführung neuer Compliance-Vorschriften ein. So sollte beispielsweise die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von Registrierkassen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verlängert werden.