Coronakrise: HDE macht Vorschläge für Öffnung aller Einzelhandelsgeschäfte
- 28.04.2020
Im Vorfeld der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über eine mögliche weitere Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie an diesem Donnerstag präsentiert der Handelsverband Deutschland (HDE) Vorschläge für eine Rückkehr zu einem regulären Geschäftsbetrieb im Einzelhandel ab dem 4. Mai 2020.
„Die Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche ist durchweg sehr verantwortungsvoll verlaufen. Ein Kundenansturm auf die Geschäfte ist ausgeblieben, die Kunden verhalten sich besonnen und risikobewusst“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Angesichts dieser positiven Erfahrungen sollte in einem nächsten Schritt die Wiedereröffnung des gesamten Einzelhandels nach einheitlichen, nicht-diskriminierenden Vorgaben flächendeckend im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden. Genth: „Der Einzelhandel steht bereit, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzkonzepte zu öffnen.“
Um Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Unternehmen sicherzustellen, sollte dabei auf den geltenden Vorgaben zum Gesundheitsschutz und den entsprechenden Hygiene- und Verhaltensregeln aufgebaut werden. „Um einen geordneten Geschäftsbetrieb und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können, benötigen die Unternehmen einen verlässlichen Rahmen mit umsetzbaren und transparenten Vorgaben“, so Genth weiter. Verhindert werden müsse ein föderaler Flickenteppich mit vielen lokal unterschiedlichen Regelungen. Auch bei der Maskenpflicht beim Einkauf sollten die Vorgaben eindeutig sein, um unterschiedliche Interpretationen auf städtischer und kommunaler Ebene auszuschließen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, nicht der Händler zur Verantwortung gezogen werde. Genth: „Die Einzelhändler sind keine Ersatz-Polizei. Die Durchsetzung der Maskenpflicht ist eine hoheitliche Aufgabe.“
Zudem macht der HDE deutlich, dass die sehr gut funktionierende Versorgung der Bevölkerung durch den Lebensmittelhandel nicht durch neue Sonderregelungen und Vorgaben gefährdet werden sollte. „Der Lebensmittelhandel arbeitet nach wie vor unter erschwerten Bedingungen und bewältigt Tag für Tag große Herausforderungen. Dieses krisenerprobte System darf jetzt nicht leichtfertig gefährdet werden“, so Genth.
Weitere Informationen zum Thema unter: www.einzelhandel.de/Wiedereroeffnung