Kassengesetz: Nichtbeanstandungsregelung wegen Coronakrise verlängern
- 13.05.2020
Ab dem 1. Oktober müssen alle Registrierkassen im Einzelhandel in Deutschland mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Das regelt das Kassengesetz, mit dem die Bundesregierung die Steuerhinterziehung bekämpfen will.
Ursprünglich sollte die Pflicht zur Umrüstung bereits ab dem 1. Januar greifen, damals allerdings waren schlicht noch kaum entsprechende technische Lösungen am Markt verfügbar. Dementsprechend konnten die Händler ihre Kassen noch gar nicht flächendeckend nachrüsten. „Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist trifft nun auf einen Einzelhandel, der sich angesichts der Coronakrise mitten im Existenzkampf befindet. Bei vielen Unternehmen geht es jetzt um jeden Euro, da sind oft mehrere tausend Euro zur Kassenumrüstung derzeit nicht die wichtigste Investition. Das sollte auch die Finanzverwaltung einsehen und den Aufschub verlängern“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung liege auch im Interesse der Einzelhändler, schließlich dürften die ehrlichen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber den unehrlichen Unternehmen haben. Jetzt aber gelte es, zunächst alle Ressourcen in den Erhalt der Unternehmen zu stecken. „Wenn die Händler ihr letztes Geld in die Kassenumrüstung investieren müssen und dann in die Insolvenz gehen, ist niemandem geholfen. Dann sinken auch die Steuereinnahmen. Hier ist jetzt Augenmaß gefordert“, so Brügelmann.