Verpflichtung zum Aufbau von E-Ladesäulen im Handel: Augenmaß bewahren
- 13.05.2020
Mit Blick auf die an diesem Freitag anstehende Entscheidung des Bundesrates zum verpflichtenden Aufbau eines Ladepunktes für Elektroautos an jedem Einzelhandelsstandort mit mehr als 20 Stellplätzen, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine faire Kostenverteilung.
„Profiteure dieser Regelung werden die Autokonzerne sein. Denn für den Handel ist der Aufbau von E-Ladesäulen mit Blick auf die nach wie vor geringe Stückzahl der Fahrzeuge derzeit kein rentables Geschäftsmodell“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Handel warnt deshalb bei der Umsetzung der EU-Richtlinie vor wirtschaftlichen Risiken und plädiert für eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Nach wie vor wartet die Branche auf eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und attraktive Förderung. Der letzte Förderaufruf berücksichtigte zwar Besonderheiten im Einzelhandel, dafür wurde aber die Höhe der finanziellen Zuwendungen auf ein unattraktives Maß heruntergekürzt. Weil die Parkplätze des Einzelhandels in vielen Fällen nicht die Zulassung für einen 24-Stunden-Betrieb haben und die Ladesäulen damit nur zu den Öffnungszeiten zugänglich sind, wurde die Förderquote auf maximal 25 Prozent der Kauf- und Installationskosten beschränkt. Damit rechnet sich der Aufwand zur Ausarbeitung und Einreichung der Antragsunterlagen für eine Förderung meist bereits nicht mehr. Erhebliche Kosten lauern insbesondere auch im Betrieb der Ladesäulen, da diese in die Hausanlage der Filiale integriert und mit dem gesamten Energiemanagement des Standortes in Einklang gebracht werden müssen. Gerade wenn ein Standort eigenen Strom aus Sonnenenergie herstellt, wird es in der Umsetzung oft sehr kompliziert. Klarstellungen dazu sind dem aktuellen Gesetzesentwurf jedoch nicht zu entnehmen. „Der Handel steht bereit, seinen Anteil für den Klimaschutz beizusteuern. Es kann aber nicht sein, dass der Einzelhandel die Kosten für die Infrastruktur der Elektromobilität auf seinen Schultern nehmen soll“, so Genth weiter. Bei der Umsetzung der dem Gesetz zugrundeliegenden EU-Richtlinie dürfe deshalb nicht über die europäischen Vorgaben hinausgegangen werden. Ansonsten sei das auch im internationalen Vergleich ein klarer Nachteil für die Händler in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 450.000 Handelsstandorte. Mit dem neuen Gesetz werden allein im Lebensmitteleinzelhandel rund 38.000 Standorte zum Aufbau von E-Ladesäulen verpflichtet. Für kleinere und mittlere Unternehmen fordert der HDE dabei Ausnahmen.
Die Klimaschutzoffensive des Handels hat unter anderen einen Leitfaden zum Aufbau von Ladesäulen und gemeinsam mit dem EHI einen Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020 erarbeitet: https://bit.ly/2zw74jv