HDE für Ergänzungen bei Corona-Steuerhilfegesetz
- 27.05.2020
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert Ergänzungen beim Corona-Steuerhilfegesetz. Das machte der Verband in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Gesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages deutlich.
„Die bisher vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung nachhaltig zu sichern“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.
Der HDE legte deshalb Vorschläge zur Ergänzung des Gesetzes vor. Dazu gehört die für den Einzelhandel wichtige Verschiebung des Termins für die Nachrüstung der Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen um ein Jahr auf den 30. September 2021. Weiterhin regt der Verband unter anderem die Verbesserung der Verlustverrechnung, insbesondere das Verlustrücktrags, an. „Es geht in der aktuellen Krise darum, die Liquidität der Einzelhandelbetriebe zu stärken und zusätzliche Belastungen bis auf weiteres zu vermeiden oder zumindest aufzuschieben“, so Brügelmann weiter.