Arbeitsrecht: Fesseln abstreifen für den Neustart!
- 26.08.2020
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Branche wirtschaftlich hart getroffen. Insbesondere im Nicht-Lebensmitteleinzelhandel kämpfen weiter zahlreiche Unternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz. Nach Schätzung des ifo-Instituts waren im Juli allein im Einzelhandel in Deutschland noch rund 240.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Um Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern, ist es wichtig, schon heute die Weichen für einen Neustart klug zu stellen.
Das Arbeitsrecht spielt hier eine Schlüsselrolle. Die Arbeitgeber dürfen unter diesen schwierigen Umständen nicht durch noch mehr Regulierung und neue Bürokratie zusätzlich belastet werden. „Die Arbeitgeber benötigen in der aktuellen Krisensituation wieder mehr Flexibilität, um bei Bedarf schnell und unkompliziert neue Arbeitsplätze schaffen zu können“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Dazu müssen vor allem auch die Instrumente für den flexiblen Personaleinsatz wie etwa das Befristungsrecht, Zeitarbeit oder auch Arbeit auf Abruf durch den Gesetzgeber wieder gestärkt werden. „Eine Einschränkung der sachgrundlosen Befristung muss hingegen auf jeden Fall unterbleiben. Dies wäre unter den gegebenen Umständen geradezu grotesk“, so Haarke weiter. Ein Anspruch auf Homeoffice ist zudem überflüssig, da die Praxis in den Unternehmen hier bereits viel weiter ist.
Mehr Informationen im Positionspapier unter https://einzelhandel.de/12873