Inkassorecht: Neue Informationspflicht streichen
- 16.09.2020
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht.
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem eine neue Informationspflicht als Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden eingeführt werden. Händler müssten säumige Käufer demzufolge nicht nur klar und verständlich darüber informieren, dass Kosten durch die Rechtsverfolgung anfallen können, wenn sie die Rechnung nicht bezahlen. Sie müssten auch beweisen, dass der Verbraucher diese Information erhalten hat.
„Rechnungen und Mahnungen müssten künftig zumindest als Einschreiben verschickt werden, um im Fall der Säumnis die Erfüllung der Informationspflicht nachweisen zu können. Ansonsten riskiert der Händler, auf den Rechtsverfolgungskosten sitzen bleiben. Das belastet die Handelsunternehmen mit hohen Kosten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bei geplatzten Lastschriften im stationären Einzelhandel sei es dann gar nicht möglich, die Information rechtssicher zu erteilen. „Dass gekaufte Waren zu bezahlen sind, ist allgemein bekannt. Die geplante Regelung privilegiert die wenigen Verbraucher, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, auf Kosten von Händlern und der großen Mehrheit der Verbraucher“, so Genth weiter. Der HDE fordert daher, die zusätzliche Informationspflicht zu streichen.