Selbstbedienungsverbot für Mückenspray und Mottenfallen stoppen

Mit großer Sorge sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Pläne des Bundesministeriums für Umwelt, ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozid-Produkte einzuführen.

Davon wären neben Holzschutzmittel und besonders ausgerüsteten Wand- und Fassadenfarben auch Mottenpapier, Ameisenköder, Klebefallen gegen Mücken und Mottenbefall an Kleidung oder Lebensmitteln betroffen. Auch Anti-Mücken- und Zeckensprays zum Auftragen auf die Haut wären danach nicht mehr frei verkäuflich. Stattdessen müssten Händler die Produkte in abgeschlossenen Bereichen lagern und dürften diese nur nach einem Beratungsgespräch durch besonders geschulte Mitarbeiter ausschließlich an volljährige Kunden abgeben.

„Die Regelung ist für die meisten Produkte völlig unverhältnismäßig, denn die Produkte sind ja bereits als Verbraucherprodukte zugelassen“, erläutert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth die Kritik des HDE. Sie zusätzlich noch Abgabebeschränkungen im Einzelhandel zu unterziehen, sei nicht erforderlich und berge neue Risiken. So sei zu erwarten, dass Verbraucher die benötigten Produkte vermehrt von Online-Händlern aus dem Ausland kaufen würden – ohne jede Beratungs- und Informationsmöglichkeit und mit Kennzeichnung in fremder Sprache. Fehlanwendungen könnten dadurch häufiger werden. „Damit wird das Gegenteil dessen erreicht, was Ziel des Vorschlags ist“ fasst Genth die Folgen der geplanten Regelung zusammen.