EU-Vorschriften für Online-Plattformen verhältnismäßig ausgestalten
- 16.12.2020
Eine gemischte Bilanz zieht der Handelsverband Deutschland (HDE) nach der gestrigen Vorstellung des europäischen Gesetzespakets für die Plattformwirtschaft.
Die von den EU-Kommissaren für Wettbewerbsrecht, Digitalisierung und Binnenmarkt präsentierten Vorschläge zur Regulierung digitaler Dienste und digitaler Märkte sollen weitreichende Vorschriften für Online-Plattformen von inner- und außerhalb der EU schaffen. Der HDE sieht die Eingrenzung des Anwendungsbereichs positiv, mahnt aber auch eine ausgeglichene Ausgestaltung der Vorschriften im weiteren Gesetzgebungsverfahren an.
„Das Gesetzespaket lässt gute Ansätze erkennen, die es jetzt zu verteidigen gilt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der HDE bewertet insbesondere positiv, dass die Europäische Kommission etwa von einer umfassenden Plattformhaftung absieht und den Anwendungsbereich der Regelungen stark begrenzt hat. „Es geht darum, faire Geschäftsbeziehungen zu schaffen. Da sind grundsätzliche Verbote und Einschränkungen nicht die Lösung“, so Tromp weiter. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse jede Anpassung und Ergänzung der Vorschriften daher verhältnismäßig gestaltet werden. Nur bei etwaigen konkreten Defiziten seien gezielte Nachregulierungen notwendig.
Zu berücksichtigen seien stets die Interessen beider Seiten, sowohl die der Plattformbetreiber als auch die des Handels. „Für viele Händler sind Online-Marktplätze eine Chance. Sie öffnen dem mittelständischen Einzelhandel eine Tür in die Digitalisierung und zu neuen Kundengruppen“, betont Tromp.