Änderungen am EEG: Bürokratiedschungel bleibt erhalten
- 17.12.2020
Die heute im Bundestag zur Abstimmung stehenden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schaffen aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) keine Anreize für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Einzelhandel. Denn der Bürokratiedschungel für die Eigen-Nutzung und Weiterleitung von grünem Strom bleibt auch weiterhin erhalten. Der HDE fordert seit Jahren die völlige Abschaffung der EEG-Umlage und eine Querfinanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien über einen CO2-Preis.
„Der große Wurf für das EEG ist leider nur als Prüfauftrag an das Bundeswirtschaftsministerium angedeutet worden. Die EEG-Umlage sollte ganz abgeschafft werden und die Förderung für erneuerbare Energien über den CO2-Preis geregelt werden. Damit wäre die Bürokratie zum Großteil aufgelöst, die Kosten der Energiewende fair über die Sektoren verteilt und insbesondere hätten wir eine Lenkungswirkung hin zu mehr Klimaschutz“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die jetzige Lösung zeige die Mutlosigkeit der Koalition. Seit Jahren kündigt die Regierung die Überarbeitung des Abgaben- und Umlagesystems auf Strom an. Dieses Vorhaben wird nun erneut auf die lange Bank geschoben.
Für den Handel sind die bürokratischen Hürden des EEG ein wesentliches Hemmnis für den Ausbau von erneuerbaren Energien auf den Dächern von Einzelhandels- und Logistikstandorten. Der HDE kritisiert insbesondere, dass die Politik die Chance für einen Abbau der teilweise ausufernden Bürokratie nicht genutzt hat. So bleibt die Grenze, ab der Photovoltaikanlagen auf Dächern zwingend an Ausschreibungen teilnehmen müssen bei 750 kW. „Die relativ niedrig angesetzte Grenze für Ausschreibungen verringert die Planungssicherheit insbesondere beim Neubau erheblich. Das setzt die Hemmschwelle für den Bau von Photovoltaikanlagen in vielen Fällen zu hoch.“ Darüber hinaus sieht der Handelsverband bei der strikten Beibehaltung der Vorgaben zur Personenidentität zu enge Regeln. Demnach müssen Erzeuger und Verbraucher von Strom dieselbe juristische Person sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Strommengen aus der Photovoltaik-Anlage aufwendig abgegrenzt werden. In vielen Stores sind Bäcker oder Pop-Up Flächen von Dritten in das Ladenkonzept integriert. Es ist nach den strengen Vorgaben nun aber nicht ohne weiteres möglich, dass diese ebenfalls den auf dem Dach des Einzelhändlers erzeugten Solarstrom nutzen. Genth: „Da verirrt man sich als Einzelhändler schnell im Bürokratiedschungel, obwohl man eigentlich etwas für den Klimaschutz tun wollte.“